Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Webdesign, Webentwicklung und Pflege von bauwau design studio
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen bauwau design studio, E. K. Cha, Wurmbachstr. 10, 60487 Frankfurt am Main („Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über Webdesign, Webentwicklung sowie Pflege- und Betreuungsleistungen.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Der Auftraggeber bestätigt mit der Beauftragung, als Unternehmer zu handeln.
Ein Vertrag kommt zustande durch (a) Unterzeichnung des Angebots und Projektvertrags durch beide Parteien, auch elektronisch, (b) Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber in Textform oder (c) den abgestimmten Beginn der Leistung durch den Auftragnehmer, je nachdem, was zuerst eintritt.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer konzipiert, gestaltet und programmiert individuelle Websites und erbringt auf Wunsch laufende Pflegeleistungen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die Websites individuell programmiert, ohne Baukasten und ohne Redaktionssystem (CMS). Der konkrete Umfang ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot und Projektvertrag.
Texte und Bilder sind im Rahmen des gebuchten Pakets enthalten. Ebenso richtet der Auftragnehmer das Hosting-Konto ohne gesonderte Vergütung auf den Namen des Auftraggebers ein. Die Domain bestellt und bezahlt der Auftraggeber selbst, sofern ihre Registrierung nicht als Zusatzleistung beauftragt wurde. Etwaige laufende Kosten für Hosting und Domain, auch bei Preisänderungen des Anbieters, trägt der Auftraggeber direkt beim jeweiligen Anbieter. Für die Veröffentlichung von Änderungen erhält der Auftragnehmer einen jederzeit widerruflichen Zugang zum Hosting-Konto des Auftraggebers (z. B. als eingeladenes Mitglied); er nutzt ihn ausschließlich zu diesem Zweck.
Nicht geschuldet sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Suchmaschinenoptimierung über die Grundeinrichtung hinaus, Werbeanzeigen, ein Redaktionssystem zur eigenen Bearbeitung, Lizenzkosten für Drittanbieter-Tools sowie die rechtliche Prüfung von Inhalten.
Die rechtliche Richtigkeit von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweis und Einwilligungsmechanismen ist nicht Gegenstand der Leistung. Der Auftragnehmer bindet die vom Auftraggeber gelieferten Texte und auf Wunsch technische Bausteine (z. B. ein Consent-Tool) ein; die Verantwortung für deren Inhalt und Einstellungen liegt beim Auftraggeber bzw. dessen Rechtsberatung.
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, eigene Fotos und Logos, Angaben für Impressum und Datenschutzerklärung sowie Zugänge (z. B. zur Domain-Verwaltung) rechtzeitig und in geeignetem Format bereit.
Er sichert zu, dass von ihm gelieferte oder benannte Inhalte frei von Rechten Dritter sind, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, gelieferte Inhalte auf Rechte Dritter oder auf ihre Eignung für den Zweck der Website zu prüfen.
Verzögert sich die Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Termine um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach dem im Projektvertrag genannten Stundensatz, ersatzweise mit 85 € pro Stunde, berechnet.
§ 4 Leistungszeit und Ablauf
Die Arbeit beginnt nach vollständigem Zahlungseingang und Eingang der erforderlichen Inhalte. Termine sind nur verbindlich, wenn sie im Projektvertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind; im Übrigen sind sie Planungswerte.
Der Ablauf gliedert sich in der Regel in: Inhalte (Starter-Paket), Design und Entwicklung in einem Schritt, Feedback und Abnahme.
§ 5 Abnahme
Nach Fertigstellung fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail) zur Abnahme auf und weist dabei auf die Frist und die Folgen nach Absatz 2 hin.
Die Website gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Zugang der Aufforderung unter Angabe mindestens eines Mangels ablehnt (§ 640 Abs. 2 BGB). Mängel sind so konkret zu beschreiben, dass der Auftragnehmer sie nachvollziehen kann.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 6 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung für einmalige Leistungen ist vollständig im Voraus zu zahlen, sofern im Projektvertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Rechnung wird nach Vertragsschluss gestellt und ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Abzug fällig.
Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet; alle Preise sind Endpreise.
Die Zahlung erfolgt per Überweisung; für laufende Leistungen kann der Auftraggeber ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen. Für eine vom Auftraggeber zu vertretende Rücklastschrift kann der Auftragnehmer eine Pauschale von 11,99 € verlangen; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug darf der Auftragnehmer seine Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Beträge aussetzen; Termine verschieben sich entsprechend zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Gesetzliche Verzugsansprüche bleiben unberührt. Einwände gegen eine Rechnung sind möglichst innerhalb einer Woche in Textform mitzuteilen; unbestrittene Beträge bleiben fristgerecht zahlbar.
§ 7 Website-Service und Pflegepläne
Nach der Online-Stellung erbringt der Auftragnehmer den Website-Service zu der im Projektvertrag genannten monatlichen Pauschale. Er umfasst: eine kleine inhaltliche Änderung pro Monat mit einem Aufwand von bis zu 15 Minuten (z. B. Öffnungszeiten, Preise, ein Bild), einen monatlichen Website-Report, die Überwachung von Erreichbarkeit, SSL-Zertifikat sowie Domain- und E-Mail-Verbindung (DNS), regelmäßige Backups und Sicherheits-Checks, die Veröffentlichung von Änderungen sowie Support per E-Mail. Nicht genutzte Änderungen verfallen am Monatsende und werden nicht übertragen. Kosten für Domain, E-Mail-Tarife und Hosting-Tarife des jeweiligen Anbieters sind nicht enthalten. Auf Wunsch können zusätzlich Pflegepläne mit enthaltenem Änderungsaufwand vereinbart werden. Website-Service und Pflegepläne sind ein Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB; geschuldet ist sorgfältiges Tätigwerden, kein bestimmter Erfolg. Umfang und Preis ergeben sich aus dem Projektvertrag.
Website-Service und Pflegepläne beginnen mit der Online-Stellung, laufen auf unbestimmte Zeit und sind von beiden Parteien mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende in Textform kündbar. Sie werden monatlich im Voraus berechnet; auf Wunsch ist eine jährliche Vorauszahlung zu dem im Angebot genannten Jahrespreis möglich. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, kann der Auftragnehmer seine Leistungen bis zum Ausgleich aussetzen. Nicht genutzte Zeit verfällt am Monatsende; Änderungen außerhalb eines Pflegeplans und Mehraufwand werden mit 85 € pro Stunde berechnet. Nach Kündigung des Website-Service bleibt die Website im Hosting-Konto des Auftraggebers online; der Auftragnehmer erbringt dann keine Betriebsleistungen mehr, und der Auftraggeber entzieht ihm den Zugang zum Hosting-Konto. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
§ 8 Feedbackrunden und Änderungswünsche
Im Festpreis enthalten sind die im Paket genannten Feedbackrunden: eine (1) bei Starter, zwei (2) ab Standard. Eine Feedbackrunde ist eine gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem vorgelegten Stand und dessen Überarbeitung. Mehrere Rückmeldungen zum selben Stand gelten als eine Runde, solange die Überarbeitung noch nicht begonnen hat.
Weitere Runden, Änderungen an bereits abgenommenen Leistungen und Wünsche außerhalb des vereinbarten Umfangs werden gesondert angeboten und nach dem im Projektvertrag genannten Stundensatz berechnet. Änderungswünsche sind in Textform und so konkret mitzuteilen, dass sie ohne Rückfrage umgesetzt werden können.
Übersteigt der Mehraufwand absehbar 500 €, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vorher in Textform und stimmt das weitere Vorgehen ab.
§ 9 Nutzungsrechte, Referenz und Footer-Hinweis
Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die für ihn erstellten Werke (insbesondere Design, Quellcode und Texte) für seinen Betrieb zu nutzen und durch Dritte ändern zu lassen. Bis zur vollständigen Zahlung besteht nur ein widerrufliches Nutzungsrecht zu Testzwecken.
Bestandteile Dritter (z. B. Schriften, Bildlizenzen, Software-Bibliotheken, Tools) unterliegen den Lizenzbedingungen ihrer Anbieter und sind von der Rechteeinräumung ausgenommen. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber den Quellcode seiner Website.
Der Auftragnehmer darf das Projekt (Screenshots, kurze Beschreibung) zu Referenz- und Werbezwecken zeigen und im Footer einen dezenten Hinweis „Website von bauwau design studio“ mit Link platzieren, sofern der Projektvertrag nichts anderes bestimmt.
§ 10 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Auftraggeber meldet Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform mit einer konkreten Beschreibung. Der Auftragnehmer beseitigt Mängel zunächst durch Nacherfüllung; schlägt diese fehl, in der Regel nach zwei erfolglosen Versuchen, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder, bei nicht unerheblichen Mängeln, zurücktreten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 11.
Keine Mängel sind Probleme durch nachträgliche Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, durch Updates oder Änderungen von Drittanbietern, durch Ausfälle des Hosting-Anbieters oder durch vom Auftraggeber gelieferte Inhalte.
§ 11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz).
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung des jeweiligen Projekts; bei Website-Service und Pflegeplänen höchstens auf die Vergütung der letzten zwölf (12) Monate. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für rechtliche Risiken aus Inhalten, die der Auftraggeber liefert, benennt oder freigibt, haftet der Auftraggeber (§ 3). Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 12 Kündigung
Der Auftraggeber kann einen Projektvertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Der Auftragnehmer erhält dann die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen; ein darüber hinaus bereits gezahlter Betrag wird erstattet. Für Website-Service und Pflegepläne gilt § 7.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere für den Auftragnehmer bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Für Gespräche vor Vertragsschluss kann eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geschlossen werden.
§ 14 Datenverarbeitung
Der Auftragnehmer verarbeitet in der Regel keine personenbezogenen Daten im Auftrag des Auftraggebers. Wird dies im Einzelfall nötig (z. B. Zugriff auf Formularanfragen im Rahmen des Pflegeplans), schließen die Parteien vorher eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 15 Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen im Projektvertrag haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Verträge können elektronisch geschlossen werden; eine elektronische Signatur gilt wie eine handschriftliche Unterschrift.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 09/2026